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Luftschraubenkopierfräsmaschine

Im Jahr 1917 ersuchte das Kommando des k. u. k. Fliegerarsenals beim Kriegsministerium um eine Genehmigung für den
Kauf einer Luftschraubenkopierfräsmaschine an.
Als Begründung wurde angegeben, daß zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit bei der Erzeugung von Luftschrauben eine Anschaffung einer solchen Maschine dringend
erforderlich sei. Das Grundprinzip dieser Kopierfräsmaschine ist die Methode eines Pantographen, bei
dem die Umrißlinien und Formen maßstäblich vom Urmodell auf ein Duplikat übertragen werden. Sowohl der
Musterpropeller als auch der Zweitpropeller liegen nebeneinander auf einem beweglichen Tisch, der in seiner
Längs- und Querrichtung verschiebbar ist.
Zwei gleichlaufende Fräseinheiten bearbeiten jeweils eine Hälfte der Luftschraube, sind jedoch
seitenverkehrt angeordnet, um die richtige Kontur des Propellers bearbeiten zu können. Das Kernstück
der Fräseinheit ist die Parallelogrammmechanik, die sowohl die Abtastescheibe als auch den Holzfräser
aufnimmt. Durch Veränderung des Durchmessers bei der Abtastscheibe vergrößert oder verkleinert
sich auch der Abstand zwischen Fräskopf und dem zu bearbeitenden Propeller. Der Antrieb der
Fräseinheiten und des Tisches erfolgt über Transmissionsriemen.